Welche Vertragsart?
- Teilamortisationsvertrag
- Vollamortisationsvertrag
- Mietkaufvertrag
1. Teilamortisationsvertrag
Der Teilamortisationsvertrag eignet sich für alle beweglichen Investitionsgüter wie Autos, Nutzfahrzeuge und Maschinen.
Diese Vertragsart zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Die Vertragslaufzeit liegt zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich nach den amtlichen AfA-Tabellen richtet.
- Während der Leasingdauer erfolgt keine volle Amortisation der Anschaffungs- und Nebenkosten, sondern lediglich eine Teilamortisation, wodurch sich eine geringere monatliche Belastung ergibt.
- Der gewählte Restwert sollte möglichst dem wahrscheinlichen Restwert des Leasingobjektes zum Ende der Vertragslaufzeit entsprechen oder dem Restbuchwert. Das erspart dem Kunden Ärger und Diskussionen, wenn er am Ende der Vertragslaufzeit den Leasinggegenstand erwerben möchte.
Der Teilamortisationsvertrag ist der Vertrag für (fast) alle Fälle: Er ist steuergünstig, praktisch in der Handhabung (nur Kosten, keine AfA) und risikoarm, sofern Sie die Grundregeln beachten (s. oben!).
2. Vollamortisationsvertrag
Der Vollamortisationsvertrag eignet sich für innovative, schnelllebige Wirtschaftsgüter, die einem starken Wertverlust unterliegen. Beispiele hierfür sind EDV-Anlagen, Telekommunikation und Spezialmaschinen.
Diese Vertragsart zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Die Vertragslaufzeit liegt zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer , die sich nach den amtlichen AfA-Tabellen ermittelt.
- Während der Grundmietzeit erfolgt die vollständige Amortisation der Anschaffungs- und Nebenkosten.
- Diese Vertragsart sollten Sie nur wählen, wenn sie ausdrücklich für dieses Produkt gefordert wird! Wollen Sie das Produkt am Ende der Vertragszeit erwerben, sind bis zu 10% des Vertragswertes fällig, obwohl Sie doch schon 100% bezahlt haben.
3. Mietkaufvertrag
Der Mietkaufvertrag eignet sich insbesondere, wenn Fördermittel in die Finanzierung einbezogen werden müssen.
Diese Vertragsart zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Der Mietkäufer aktiviert das Objekt in seiner Bilanz und schreibt es entsprechend den gültigen steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften ab.
- Die Laufzeit und Ratenstruktur werden objektbezogen gestaltet.
- Die gesamte Umsatzsteuer auf die Summe aller Mietraten ist bereits bei Vertragsbeginn zu zahlen.
- Das Eigentum geht mit Zahlung der letzten Mietkaufrate automatisch auf den Mietkäufer über.
Mietkauf ist dann die richtige Finanzierungsform, wenn Fördermittel beantragt werden können, denn nur die Investitionsgüter werden gefördert, die in das Anlagevermögen eingehen. Mietkauf kann aber auch gewählt werden, wenn man aus Liquiditätsgründen eine schnelle Zahlung wünscht, denn der Mietkaufvertrag ist nicht an die 40-90% Regelung des Leasingvertrags gebunden. Beim Mietkauf geht das Eigentum mit Zahlung der letzten Rate ohne Wenn und Aber an den Mieter über. Überraschungen wie beim Leasing (wenn die Grundregeln nicht beachtet wurden, siehe dort!) sind hier ausgeschlossen.



